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DarsVaeda Gast
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Verfasst am: Di 16 Nov, 2004 17:49 Titel: |
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und ob man das kann...
das helbelt auch nix aus, weil wir sind ja alle ehrlich menschen
und wenn du es so machst wie du es beschreibst dann viel spass mit der anzeige wegen betrug |
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Jutta Moderatorin Landschildkröten

Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 2299 Wohnort: NRW Arten: verschiedene Land- u. Sumpfschildkröten
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Verfasst am: Di 16 Nov, 2004 17:58 Titel: |
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"Überweisungen zu stornieren, ist eine Frage der Zeit. Zwar ist eine Weisung (= Überweisung) an die Bank frei widerrufbar, aber dafür bleibt wenig Zeit. Die Widerrufsmöglichkeit besteht nur solange, als der Auftrag noch nicht endgültig ausgeführt ist. Der einer Bank erteilte Überweisungsauftrag gilt mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Empfängers als vollzogen und ist dann nicht mehr widerrufbar"
lt. Hilfeseite mener Bank-
Geld zurückholen ist bei einer Überweisung nicht so ohne Weiteres drin, da bleibt nur der Rechtsweg. Anders bei Abbuchungen, auch mit Einzugsermächtigung- hier kann man bei seiner Bank Einspruch einlegen und sich das Geld zurückbuchen lassen.
Grüsse- Jutta |
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Florian

Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 631 Wohnort: Stuttgart Arten: Testudo hermanni boettgeri, Cuora flavomarginata
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Verfasst am: Di 16 Nov, 2004 18:19 Titel: |
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Hallo,
meine Mutter ist Bankkauffrau und ich kann Juttas Aussage nur bekräftigen. Einmal überwiesenes Geld ist weg und auch nicht mehr von der Bank durch Dich zurückholbar.
| DarsVaeda hat folgendes geschrieben: |
und wenn du es so machst wie du es beschreibst dann viel spass mit der anzeige wegen betrug |
Quatsch, was Marion in ihrem zweiten Absatz beschreibt, ist ein üblicher Vorgang bei falschen Abbuchungen. Mit Betrug hat das überhaupt nichts zu tun.
Gruß
Florian _________________ Landschildkröten | Wasserschildkröten |
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Aischa
Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 4450 Wohnort: Passau Arten: T. horsfieldii, T. graeca nabeulensis und Europäische Landschildkröten
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Verfasst am: Di 16 Nov, 2004 21:07 Titel: |
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| Marion hat folgendes geschrieben: | Du kannst von Dritten bei Dir abgebuchte Beträge zurück buchen lassen (Einzugsermächtigungen). Aber was Du selbst irgend wo hin schickst, wird Dir keine Bank zurück holen.
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Hallo Marion, Jutta und Florian
Ist das wirklich so
Ich dachte immer, daß das für beide Fälle gilt, also für Lastschriften und Überweisungen. Hab's aber noch nie probiert, denn wenn ich etwas überweise, dann soll es ja auch dort bleiben, wo ich es hingeschickt habe.
Danke für Den Hinweis! Da hab ich ja glatt auch mal was gelernt
Schöne Grüße
Eva _________________
Leiterin der Interessengemeinschaft Nordafrikanische Landschildkröten bei der DGHT.
www.t-hermanni.de , www.nabeulensis.de , www.horsfieldii.de.vu , www.evastierparadies.de
Bitte keine PN! Mails bitte nur an ; Bilder bitte nur an:  |
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Marion
Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 85 Wohnort: Rheinhessen Arten: Thb
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Verfasst am: Di 16 Nov, 2004 21:22 Titel: |
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Hallo Dars,
| DarsVaeda hat folgendes geschrieben: | und ob man das kann...
das helbelt auch nix aus, weil wir sind ja alle ehrlich menschen und wenn du es so machst wie du es beschreibst dann viel spass mit der anzeige wegen betrug |
1. war meine Beschreibung rein hypothetisch, da die Möglichkeit gar nicht besteht. Mit welcher Berechtigung willst Du denn an anderer Leute Konto ran? Und wenn das wirklich ginge, hätten wir bei ebay noch mehr Spaß, als es so schon ist.
2. hätten wohl nicht so viele Leute Bedenken gegen Vorkasse, wenn man seine eigenen Überweisungen so mir nix, dir nix zurück holen könnte.
3. werde ich mich, glaube ich, nie an Deinen Ton gewöhnen.
Gruß Marion |
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Anja
Anmeldungsdatum: 25.10.2004 Beiträge: 4 Wohnort: Kreis Ludwigsburg Arten: Testudo horsfieldii
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Verfasst am: Mi 17 Nov, 2004 12:42 Titel: Testudo-shop |
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Hallo Brigitte,
ich habe auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich hatte auch etwas bei Testudo-Shop bestellt und dann kam nach wenigen Tagen die Lieferung, aber ein Artikel war nicht dabei. Dann habe ich noch mal etwas bestellt und dazu geschrieben, dass der Artikel fehlt aus meiner vorherigen Bestellung. Die Lieferung kam dann auch, aber der eine Artikel fehlte immer noch. Dann habe ich 2 E-Mails geschrieben und auch keine Antwort erhalten. Sehr komisch. Meine erste Bestellung war im September und ich habe immer noch nicht den Artikel erhalten. Bisher ist auch noch nichts abgebucht worden.
Bis jetzt war ich immer zufrieden, die Lieferung kam immer nach wenigen Tagen, aber diesmal nicht.
Viele Grüße
Anja |
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Sarina
Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 2719
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Verfasst am: Mi 17 Nov, 2004 17:52 Titel: |
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Hmm bei mir war die Postbank schon mal nicht in der Lage das Geld auf das Konto zu ueberweisen, das eigentlich auf dem Ueberweisungszettel stand. Ging also auf ein falsches Konto, erst nach ein paar Tagen bemerkt. War nach einer kurzen Beschwerdemail kein Problem und das Geld wuerde wieder auf mein Konto zurueckueberwiesen.
Keine Ahnung ob das immer so funktioniert
Gruss Sarina |
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Jutta Moderatorin Landschildkröten

Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 2299 Wohnort: NRW Arten: verschiedene Land- u. Sumpfschildkröten
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Verfasst am: Mi 17 Nov, 2004 18:58 Titel: |
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Hallo Sarina, Buchungen, die von der Bank falsch ausgeführt worden sind, sind da kein Problem und werden von der Bank in Ordnung gebracht. Überweisungen, die von der Bank ordnungsgemäss ausgeführt wurden, kannst Du nicht zurückholen.
Grüsse- Jutta |
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Sarina
Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 2719
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Verfasst am: Mi 17 Nov, 2004 19:06 Titel: |
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Hallo Jutta
ja - nur das ich der bank ja garnicht haette nachweisen koennen, dass die den Fehler gemacht haben .... |
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Jutta Moderatorin Landschildkröten

Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 2299 Wohnort: NRW Arten: verschiedene Land- u. Sumpfschildkröten
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Verfasst am: Mi 17 Nov, 2004 19:27 Titel: |
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Halo Sarina, Du hast doch geschrieben, die Bank hätte auf ein Konto überweisen, dass gar nicht auf dem Überweisungszettel stand- also können die das auch nachprüfen, tun es auch, denn wenn es darauf ankäme, müssten sie auch den Nachweis führen, dass Du und nicht sie den Fehler gemacht hast.
Grüsse- Jutta |
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Nicky
Anmeldungsdatum: 06.11.2004 Beiträge: 80 Wohnort: Gelnhausen-Hessen
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Verfasst am: Sa 27 Nov, 2004 20:51 Titel: |
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Hi,
ich arbeite selber bei der Bank. Bei uns kann der Kunde nur Lastschriften per Einzugsermächtigung zurück holen und das bis 6 Wochen nach Quartalsende in dem die Buchung war. Bsp. die Buchung erfolgt am 15.08., das Quartal endet am 30.09., dann kann ich diese Buchung bis zum 15.11. zurück holen.
Wenn man als Händler auf Nummer sicher gehen will gibt es noch den Abbuchungsauftrag. Der wird auch per Lastschrift ausgeführt, aber ist nicht widerrufbar. Hier muß man seiner Bank diesen Abbuchungsauftrag vorlegen, damit die wissen, daß er abgebucht werden darf.
Überweisungen kann man mit viel Glück nur noch am Ausführungstag zurück holen, per Überweisnungsrückruf bei seiner Bank-geht aber nur so lange wie das Geld beim Empfänger noch nicht verbucht wurde. Dann großes Pech!
LG
Nicky _________________ Bei mir wohnt meine spanische Hündin Aba und zwei Testudo hermanni hermanni |
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DanielS Gast
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Verfasst am: Fr 24 Dez, 2004 12:14 Titel: |
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Ich hab schonmal bei Testudo-Shop bestellt, und kann folgendes sagen:
Service ist gut, auf meine Mails bekam ich prompt Antwort, und die Lieferung war auch superschnell da. |
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