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HDP
Anmeldungsdatum: 26.10.2004 Beiträge: 19
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Verfasst am: Di 07 Jun, 2005 14:20 Titel: Soll exotische Tierhaltung in der Schweiz verboten werdne? |
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Hallo,
hier ein Hinweis an alle schweizer Forenleser:
Eidgenössische Volksinitiative 'Für einen zeitgemässen Tierschutz
(Tierschutz - Ja!)'
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 80 Tierschutz
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Tierschutz; er sorgt für den
Schutz des Wohlbefindens und der Würde der Tiere als Mitgeschöpfe und
empfindungsfähige Lebewesen.
2 Der Bund lässt sich insbesondere von folgenden Grundsätzen leiten:
a. Tiere sind ihren Bedürfnissen entsprechend zu halten und schonend
zu behandeln.
b. Nutztieren und anderen Haustieren ist die Möglichkeit zu geben,
sich regelmässig im Freien zu bewegen.
c. Tiertransporte sind auf das Nötigste zu beschränken und müssen von
ausgebildeten Personen begleitet sein. Der Transit und Export von
lebenden Schlachttieren ist verboten.
d. Das Töten von Tieren muss durch einen vernünftigen Grund
gerechtfertigt sein und darf nur durch ausgebildete Personen
vorgenommen werden. Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem
Blutentzug ist verboten.
e. Versuche an Tieren dürfen nicht zu schweren oder anhaltenden
Schmerzen oder Leiden führen. Tierversuche müssen so weit als möglich
durch Alternativmethoden ersetzt werden.
f. Wildtiere sind in einem Umfeld zu halten, das ihrem natürlichen
Lebensraum weitgehend entspricht. Es dürfen nur Tierarten importiert
und gehalten werden, deren Bedürfnisse in Gefangenschaft erfüllt
werden können.
g. Der Handel mit Tieren jeder Art ist bewilligungspflichtig und
bedarf eines Fähigkeitsausweises.
h. Zuchtziele und Zuchtmethoden müssen die Gesundheit und das
Wohlbefinden der Elterntiere und ihrer Nachkommen gewährleisten.
i. Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur in die Schweiz
eingeführt werden, wenn ihre Haltung bzw. Herstellung im Ausland
nicht gegen die Grundsätze der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung
verstösst.
3 Der Bund regelt und beaufsichtigt den Vollzug durch die Kantone, so
weit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält. Er beachtet dabei
namentlich folgende Grundsätze:
a. Die Kantone betreiben für den Vollzug des Tierschutzgesetzes
zentrale Fachstellen für Tierschutz.
b. In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderer Verstösse gegen
die Tierschutzgesetzgebung vertritt ein Tierschutzanwalt die
Interessen der geschädigten Tiere.
Stand: 24. Mai 2005
Weitere Infos findest ihr im Internet unter:
http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vi306t.html
Speziell die Paragraphen:
"f. Wildtiere sind in einem Umfeld zu halten, das ihrem natürlichen
Lebensraum weitgehend entspricht. Es dürfen nur Tierarten importiert
und gehalten werden, deren Bedürfnisse in Gefangenschaft erfüllt
werden können.
g. Der Handel mit Tieren jeder Art ist bewilligungspflichtig und
bedarf eines Fähigkeitsausweises.
h. Zuchtziele und Zuchtmethoden müssen die Gesundheit und das
Wohlbefinden der Elterntiere und ihrer Nachkommen gewährleisten.
i. Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur in die Schweiz
eingeführt werden, wenn ihre Haltung bzw. Herstellung im Ausland
nicht gegen die Grundsätze der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung
verstösst.
sind so interpretierbar, dass weder weiterhin Wildtiere importiert werden dürfen,
noch, dass sie gehalten werden können, wenn die Bedingungen nicht "ihren natürlichen Lebensräumen weitgehend entsprechen".
Mit solidarischen Grüssen in die Schweiz,
Hans - Dieter Philippen
Chef-Redakteur MARGINATA |
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chelydridae

Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 1866
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Verfasst am: Do 30 Jun, 2005 10:42 Titel: |
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...da seh ich Nix Schlimmes dran... nur weil son paar gaaanze Wichtige glauben Arten wie Pyxis oder sonst was halten zu müssen... _________________
| wir wissen alle wer hat folgendes geschrieben: | | Solltet Ihr zu einem Teil noch fragen haben oder etwas nicht verstanden haben, nur zu. ich versuche dann, das so zu erklären, dass es auch Leute verstehen, die sich noch nicht mit genetik beschäftigt haben. |
that's friggn', fuggn' madness! |
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HDP
Anmeldungsdatum: 26.10.2004 Beiträge: 19
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Verfasst am: Do 30 Jun, 2005 11:08 Titel: |
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Hallo,
| chelydridae hat folgendes geschrieben: | | ...da seh ich Nix Schlimmes dran... nur weil son paar gaaanze Wichtige glauben Arten wie Pyxis oder sonst was halten zu müssen... |
Ich darf dir empfehlen, dass du den Text doch bitte "intensiv" liest. Es geht hierbei nicht nur um Schildkröten, sondern die Regelungen werden jede (!) Tierart betreffen.
Im übrigen sieht es bei dir in Österreich auch nicht viel besser aus oder hast du schon deine Tiere in den neuen, dem Tierschutzgesetz angepassten Becken von xxxx Liter überführt???
(Mindestmaß für 1,1 Sternotherus odoratus 300 l und 0,0,1 Testudo spp. 1,5 qm).
Gruss
Hans - Dieter Philippen
Chef-Redakteur MARGINATA |
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chelydridae

Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 1866
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Verfasst am: Do 30 Jun, 2005 11:29 Titel: |
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| HDP hat folgendes geschrieben: | Hallo,
Ich darf dir empfehlen, dass du den Text doch bitte "intensiv" liest. Es geht hierbei nicht nur um Schildkröten, sondern die Regelungen werden jede (!) Tierart betreffen. |
>Hab ich... stimme dem zu...
| Zitat: |
Im übrigen sieht es bei dir in Österreich auch nicht viel besser aus oder hast du schon deine Tiere in den neuen, dem Tierschutzgesetz angepassten Becken von xxxx Liter überführt???
(Mindestmaß für 1,1 Sternotherus odoratus 300 l und 0,0,1 Testudo spp. 1,5 qm). |
>Ja...
Freundschaft! _________________
| wir wissen alle wer hat folgendes geschrieben: | | Solltet Ihr zu einem Teil noch fragen haben oder etwas nicht verstanden haben, nur zu. ich versuche dann, das so zu erklären, dass es auch Leute verstehen, die sich noch nicht mit genetik beschäftigt haben. |
that's friggn', fuggn' madness! |
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