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Rogi
Anmeldungsdatum: 15.06.2008 Beiträge: 87
Arten: THB
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 13:41 Titel: Schildkröten anmelden - Behören reagieren überhaupt nicht |
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Beim Versuch die Schildkröten ordnungsgemäß anzumelden kann ich nach meinen Erfahrungen nur sagen, daß es einem die Behören wirklich schwer machen die Anmeldepflicht ernst zu nehmen.
Anscheinend ist bei den Behörden niemand wirklich an den kleinen Haltern interessiert, es kommt keine Bestätigung und die eingesandten Unterlagen werden auch nicht weiter beachtet.
Ich habe in Schleswig-Holsten nie einen Antwort bekommen, auch keine Papiere bekommen für eine spät angemeldete Kröte die schon Jahrzehnte in Famlienbesitz ist.
Als ich wegen Umzug und Ummeldung eine Bescheinigung verlangt, bekam ich meine eigenen Papiere zurück, mit ein paar draufgekritzelten Halbsätzen aus denen zu erkennen war, daß man dort gar nicht wußte ob ich 2 Männchen oder 1 M 1 W oder was auch immer halte (obwohl ich alles genau schriftlich erklärt hatte).
Beim Versuch in Mecklenburg-Vorpommern eine zuständige Behörde zu finden sieht es ähnlich aus.
Man erhält Telefonnummern, wo nie jemand ran geht. Endlich erreichte ich jemanden und man gab mir telefonisch eine Emailadresse durch. Da habe ich dann alle meine Dokumente hingesendet.
Auf eine Empfangsbestätigung warte ich jetzt schon lange vergeblich, meine Emails werden nicht beantwortet.
Ist das normal daß man von den Behörden keinerlei Bescheinigung bekommt? ich dachte man würde Papiere bekommen für die Alttiere oder für die Nachzuchten. Bisher habe ich gar nichts an Reaktion erhalten.
Also falls jemand weiß, an wen man sich in MV zu wenden hat, wäre ich sehr froh. |
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DianaN
Anmeldungsdatum: 29.09.2008 Beiträge: 11
Arten: Testudo hermani böttgeri
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 14:14 Titel: |
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Also für die Tiere aus dem Altbestand habe ich auch keine Papiere bekommen.
Ich wurde gefragt, ob ich die Tiere verkaufen möchte, ich sagte, dass ich die Tiere nicht verkaufen werde. Daraufhin wurde mir von der Behörde mitgeteilt, dass die Tiere nur registriert werden, ich dafür aber keine Papiere bekomme.
Ich denke, dass das auch so okay ist.
Für die Nachzuchten habe ich problemlos Cites-Bescheinigungen bekommen. Allerdings pro Cites 10,00 Euro. |
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Rogi
Anmeldungsdatum: 15.06.2008 Beiträge: 87
Arten: THB
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 14:17 Titel: |
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| Soll man sich denn selbst aussuchen ob man Cites Papiere haben will oder nicht? Ich dachte die muss man haben und bekommt sie automatisch mit der Anmeldung. |
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christine
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 721 Wohnort: Wien-Aspern Arten: THB u. t.km
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 14:20 Titel: |
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Hallo Rogi!
In Österreich ist das auch so, dass man keine Papiere bekommt. Meine Tiere sind aber alle gemeldet. Würde ich das nicht machen, so könnte ich auch keine EU-Bescheinigungen beantragen und die brauche ich nur dann, wenn ich verkaufen möchte.
Das kostet bei uns allerdings € 15.--
Die Meldung selbst ist kostenlos und wird von Seite der Behörde nicht weiter kommentiert.
lg
christine _________________
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Jutta Moderatorin Landschildkröten

Anmeldungsdatum: 22.10.2004 Beiträge: 2228 Wohnort: NRW Arten: verschiedene Land- u. Sumpfschildkröten
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 16:26 Titel: |
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Hallo Rogi!
Für Altbestand-Tiere bekommst Du keine Eu- Bescheinigungen. Nur für die Nachzuchten und das auch nur wenn Du sie beantragst. Wenn Du den Nachwuchs einfach nur behalten willst, brauchst Du keine EU Bescheinigung, musst die Tiere aber trotzdem anmaelden und die Photodokumentation durchführen.
Grüsse
Jutta _________________  |
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Rotti
Anmeldungsdatum: 22.07.2008 Beiträge: 138 Wohnort: Duisburg Arten: 2 th hercigovinensis
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 16:37 Titel: |
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Hallo
bekommt man denn die Papiere wieder zurück?
Habe vor einigen Tagen die Cites-Papiere vom Züchter nachgesendet bekommen und die werden jetzt an die Behörde weitergeleitet.
Grüße
Rotti |
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DianaN
Anmeldungsdatum: 29.09.2008 Beiträge: 11
Arten: Testudo hermani böttgeri
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 16:50 Titel: Papiere |
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Also bei uns ist es so, dass die Cites im Original immer beim Halter bleiben also bei Dir.
Für die Behörden mache ich ein kurzes Anschreiben, teile mit, dass und welche Tiere ich erworben habe und füge eine Kopie der Citesbescheinigung bei.
Das war bisher immer ausreichend. |
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gunda.m.
Anmeldungsdatum: 28.07.2006 Beiträge: 269
Arten: Thb
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 17:03 Titel: |
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Hallo Rotti,
Was heißt "werden an die Behörde weitergeleitet"? Hast du sie dort hingeschickt?
die gelbe EU-Bescheinigung und die Fotodokumentation bleibt beim Halter. Es ist eine Art Ausweis für das Tier, mit dem du nachweisen kannst, dass es sich legal in deinem Besitz befindet.
Du meldest das Tier einfach an. Wenn die Behörde weitere Papiere sehen will, wird sie sich schon melden.
Grüße,
Gunda _________________ Hier könnt ihr meine Schildkröten besuchen: www.testudoland.npage.de |
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Drekie

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 74 Wohnort: Brandenburg
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Verfasst am: Mo 29 Sep, 2008 18:17 Titel: |
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Bei uns in Brandenburg schickt man die Papiere zum Amt in Potsdam. Ab und an bekommt man die Fotodokumente zurück ,um neue Fotos einzukleben.
Ich hatte leider versäumt mir eine Kopie der Cites Bescheinigung zu machen. Auf Anfrage wurde mir eine Kopie versprochen, das ist jetzt ein Jahr her. Die Fotos werden auch nur sporadisch angefordert. Ich speicher jetzt die Fotos um sie im Falle nachzukleben. _________________ Mit freundlichen Grüßen Andreas
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jilipeppa
Anmeldungsdatum: 01.08.2008 Beiträge: 32 Wohnort: Saarland Arten: 2,3 THB und ein Unterartenmischling
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Verfasst am: Di 30 Sep, 2008 11:45 Titel: |
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Bei uns im Saarland kommt es auch auf den Sachbearbeiter an!
Ich habe Tiere aus dem letzten Jahrtausend, da wollten sie nur die Kopie von den Cites und bei den "neueren" Tieren, muss ich alle 2 Jahre Bilder hinschicken!
Die Originale würde ich nicht aus der Hand geben! |
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FrankM
Anmeldungsdatum: 01.07.2008 Beiträge: 32
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Verfasst am: Di 30 Sep, 2008 23:13 Titel: |
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Nabend,
Also bei uns läuft das prima. Die Sachbearbeiterin bei der unteren Naturschutzbehörde ist supernett.
Da bin ich mit den Papieren hin, die hat sich Kopien gezogen und gut.
Wenn ich mit neuen Fotos komm macht sie auch nur Kopien und ich klammer die Orginale an die Papiere.
Möchte fast behaupten das einzige Amt wo ich "gerne hingehe"
mfG
FrankM |
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Rotti
Anmeldungsdatum: 22.07.2008 Beiträge: 138 Wohnort: Duisburg Arten: 2 th hercigovinensis
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Verfasst am: Di 11 Nov, 2008 12:26 Titel: |
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Hallo Zusammen,
vom Grünflachenamt Duisburg bekam ich Heute die Unterlagen inkl. Bestätigung der Anmeldung per Post zurück.
Nachdem ich hier gelesen habe, dass man die orig. Papiere nicht mit schicken muss, habe ich dort angerufen und nach einiger Zeit meine Unterlagen zurückbekommen.
Zudem waren die hier auch sehr freundlich und hilfsbereit.
Danke nochmals für die Info
Grüße
Rotti |
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Impala

Anmeldungsdatum: 18.07.2008 Beiträge: 168 Wohnort: Gießen, Mittelhessen Arten: Griech. Landschildkröten
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Verfasst am: Di 11 Nov, 2008 13:44 Titel: |
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Hallo,
in Gießen ist das Regierungspräsidium Abt. Artenschutz zuständig. Die sind dort recht nett und kooperativ. Die Citespapiere bestelle ich zum Staffelpreis, d.h.
bis zu einem "Warenwert" von 100 € ist die Gebühr 21 €,
bis 500 € ist die Gebühr 35 €, bis 1000 € ist die Gebühr 65 €.
Beim Warenwert geht man neuerdings (wegen der geringeren Nachfrage nach Schildkröten) von 65 € pro Jungtier aus (früher 75 €).
Also: 1 Tier kostet 21 €, 7 Tiere kosten 35 €, 15 Tiere kosten 65 €.
Für meine Oldies (gekauft vor ca. 30 Jahren, als es den ganzen Zauber noch nicht gab) habe ich im Jahr 2004 auf Anraten des Reg.präs. Unbedenklichkeitsbescheide (= "Befreiung vom Besitzverbot") erstellen lassen, um auf diesem Wege meine Nachzuchten zu legalisieren. Das war mit knapp 50 € insgesamt nicht ganz billig. Diese Papiere sehen aus wie die Cites-Papiere, also mit Fotos.
Mein Rat: Sucht das Gespräch mit dem Sachbearbeiter und versucht ein wenig zu handeln. "Wegen der vielen Nachzuchten sind ja Testudo hermanni hermanni und Testudo hermanni boettgeri keine Seltenheit mehr, die Nachfrage ist dementsprechend geringer, der Preis ebenfalls. ... "
Dem neuen Besitzer gebe ich die Papiere mit, trage die Tiere in meiner Zuchtliste aus (mit Angabe der Adresse des neuen Besitzers) und sage dem neuen Besitzer, daß er die Tiere bei seinem Amt anmelden muß. So geht's hier.
Freundliche Grüße Impala |
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MaikeM.

Anmeldungsdatum: 09.05.2008 Beiträge: 115 Wohnort: Hof Arten: Testudo hermanni boettgerie
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Verfasst am: Di 11 Nov, 2008 15:17 Titel: |
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Hallo,
da will ich doch auch gleich mal eine Frage loswerden.
Die Kopien meiner cites von meinen zwei Kleinen NZ07 habe ich auch an das zuständige Amt geschickt. Mit einer kleinen Erklärung dazu.
Eine Antwort habe ich nicht bekommen, aber ehrlich gesagt auch nicht erwartet.
Jetzt steht auf meinen Papieren aber immer noch der Name der Züchterin und auch, dass die Schildkröten noch in Bayreuth sind. Ich lebe aber in Hof (Oberfranken^^). Kann/Muss ich das noch ändern lassen?
Und noch eine kleine Frage, kann man Landschildkröten, wenn man theoretischer Weise von D nach Ö zieht, mitnehmen? MIt ummeldung natürlich?
lg Maike _________________ Liebe Grüße,
Maike |
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Impala

Anmeldungsdatum: 18.07.2008 Beiträge: 168 Wohnort: Gießen, Mittelhessen Arten: Griech. Landschildkröten
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Verfasst am: Di 11 Nov, 2008 17:52 Titel: |
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Hallo MaikeM,
Deine Frage verstehe ich nicht so ganz; ich habe auch momentan keine normalen Citespapiere zur Hand zum Nachsehen. Für mich steht fest, daß auf dem Papier der Züchter sowie die Schildkröte selbst eingetragen ist. Dieses Papier gehört "als Personalausweis" zum Tier; der Züchter bleibt immer derselbe. In der Liste des Züchters werden in der Spalte "Name des Einlieferers oder sonstige Bezugsquelle" bei Zukauf eines Tieres der Vorbesitzer (z.B. Zoohandlung) eingetragen oder bei Nachzucht wird "NZ" vermerkt. Dann gibt es noch die Spalte "Name des Empfängers oder Art des sonstigen Abgangs", in die der neue Besitzer eingetragen wird oder aber: Tier verstorben am ...., Tier verschwunden ....
Ich gebe als Züchter das Tier mit dem Papier ab, trage das Tier in meiner Liste mit dem Wohnort des neuen Besitzers in der Rubrik "Name des Empfängers" aus, und veranlasse den neuen Besitzer (das mache ich schriftlich), für das Anmelden des Tieres bei seiner Artenschutzbehörde zu sorgen. Ich denke, daß er dazu nicht unbedingt das Papier abgeben oder vorlegen muß. Es reicht, wenn er es zur Kontrolle besitzt.
Ich führe meine Nachzucht-Liste, schicke gelegentlich eine Kopie davon an die Artenschutzabteilung und werde demnächst mal mein Original vorlegen und abstempeln lassen. Das muß bei meinem Amt nicht sofort geschehen; es reicht, wenn die Unterlagen stimmen und im Bedarfsfall kontrolliert werden können.
In Deinem Fall sehe ich das so: Auf dem Cites-Papier die Herkunft des Tieres einerseits; Du hast eine Kopie von Deiner Anmeldung des Tieres an Deinem Wohnort andererseits. Und Dein Name ist in der Liste der Bayreuther Züchterin bei "neuer Besitzer" eingetragen, und Deiner Behörde liegt Deine Anmeldung des Tieres vor.
Ist das die gewünschte Antwort auf Deine Frage?? Ist leider schwierig zu erklären. Ich hoffe, ich habe nicht noch für mehr Verwirrung gesorgt.
LG Impala |
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